Verein

Satzung

Fassung vom 14.03.2025 · Stand 14. März 2025

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Tennisclub Lindenhof Köln e. V.“ und hat seinen Sitz in Köln. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere des Tennis- und Padelsports, für alle Altersgruppen. Der Verein ist selbstlos tätig.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche Person werden. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

§ 4 Beiträge

Die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung in der Beitragsordnung.

§ 5 Organe

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem oder der Vorsitzenden, der Stellvertretung, dem Sportwart und dem Schatzmeister.