Verein
Satzung
Fassung vom 14.03.2025 · Stand 14. März 2025
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Tennisclub Lindenhof Köln e. V.“ und hat seinen Sitz in Köln. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere des Tennis- und Padelsports, für alle Altersgruppen. Der Verein ist selbstlos tätig.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche Person werden. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
§ 4 Beiträge
Die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung in der Beitragsordnung.
§ 5 Organe
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem oder der Vorsitzenden, der Stellvertretung, dem Sportwart und dem Schatzmeister.